Krankenversicherung, Lizenz #P206416
Sach- und Haftpflichtversicherung, Lizenz #P097666
Gesetzliche Vorschriften in den USA:
Um die Risiken in ihrem jeweiligen Staat zu decken, schreibt jeder US-Staat Einzelpersonen, die Krankenversicherungs- oder Sach- und Haftpflichtversicherungen verkaufen, vor, einen Nachweis der entsprechenden Versicherungslizenz vorzulegen. Die Personen müssen hierzu jeweils für den Staat, in dem sie wohnen, oder arbeiten eine Lizenz erlangen. Oftmals müssen hierzu eine Reihe von Kursen besucht werden, um sich mit den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Staates und dem standesgemässen Benehmen, die einem Lizenzinhaber abverlangt werden, vertraut zu machen. Die Kurse enden mit einer Abschlussprüfung, die sofern erfolgreich bestanden, zur Aushändigung der Lizenz führt.
Lizenz #D-4XTY-QI1F2-47 (IHK Bonn/Rhein-Sieg)
Lizenz #D-IVM7-KQHGC-08 (IHK Bonn/Rhein-Sieg)
Gesetzliche Vorschriften in Deutschland:
Seit Juni 2007 ist ein neues EU-Versicherungsgesetz in Kraft getreten. Die Hauptpunkte dieser EU-Richtlinien können folgendermassen zusammgefasst werden:
- Gewerbsmässige Versicherungsvermittlung unterliegt ab sofort den Lizenzbestimmungen.
- Versicherungsvermittler müssen künftig bei der IHK registriert und zugelassen sein. Zusätzlich wird mit einem sogenannten Sachkundenachweis die Qualifikation geprüft und der Vermittler muss eine Berufs-Haftpflichversicherung vorweisen.
- Im Falle einer juristischen Einheit, muss der Sachkundenachweis von einem erfahrenen Angestellten abgelegt werden und es muss garantiert und dokumentiert sein, dass alle Angestellten gleichermassen qualifiziert sind.
- Versicherungsvermittler, die seit dem 31. August 2000 ohne Unterbrechung als Vermittler tätig waren, können von dem Sachkundenachweis befreit werden.